Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 18.01.2011, 01:53 (vor 5602 Tagen) @ SST


Gute Nacht für heute,
Stefan

P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).

der da wäre?

Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.
Ist der Unterschied zum Automatenticket.
Kann man so ja auch noch, diese anderen Ausdrücke lässt man sich am Service-Point abstempeln....

Das mit dem Datum zieht ja auch beim Automatenticket.

Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.


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