Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 00:58 (vor 5626 Tagen) @ SST

Wo steht es, dass der Fahrgast unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich nehmen muß???

Das wäre dann vor Gericht Auslegungssache ;-) Impliziert dieser Passus denn eigentlich auch, dass Züge ohne Begleitung gar nicht benutzt werden dürfen...?

Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist

Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum