City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?) (Allgemeines Forum)

Holger2, Dienstag, 18.01.2011, 00:07 (vor 5736 Tagen) @ mrhuss

Hallo,

diese City - Ticket - Nebenbedingungen sind rechtlich absolut nicht haltbar und ich würde jedem Fahrgast empfehlen, eine entsprechende Fahrpreisnacherhebung nicht anzuerkennen:

1. Muss auf solche Nebenbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden. Und ausdrücklich heißt bei solch entscheidenden Einschränkungen - FETTGEDRUCKT auf der Fahrkarte und nicht irgendwo im Kleingedruckten. Wenn man die Fahrkarten am Automaten kauft, wird auf diese Bedingungen sogar überhaupt nicht hingewiesen.
2. ist der Fahrgast eben nicht verpflichtet, dem Schaffner hinterherzuturnen.
3. stellt die Bahn die Fahrkarte für zwei Tage aus - ohne dass auf der Fahrkarte auf Sonderbedingungen für die Cityfunktion hingewiesen wird. Der Kunde hat am Ausgangsbahnhof auch gar nicht die Möglichkeit, sich von den jeweiligen Sonderbedingungen der Nahverkehre am Zielbahnhof zu informieren.
4. ist das alles vollkommen nebulös: In der S - Bahn git die Fahrkarte zwei Tage, nicht aber im parallel fahrenden Bus oder der U - Bahn. Das zu verstehen ist niemand verpflichtet.
5. ist der Fahrgast bis zum Ziel Kunde der DB AG, da mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn überhaupt müsste das Nahverkehrsunternehmen sich die Kosten bei der DB AG eintreiben, die daraufhin ihre Kosten beim Kunden eintreiben könnte.

Holger


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