Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 01:11 (vor 5626 Tagen) @ Fabian318

Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist

Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.

Keine Ahnung. Ich bin in all den Jahrzehnten meiner Reisen noch nie ohne einen gültigen Fahrausweis angetroffen worden und habe daher auch noch nie ein negatives Erlebnis mit Kontrolleuren gehabt.

Einzige Ausnahmestory: vor rund zehn Jahren kaufte ich in Frankreich ein SNCF-Ticket und stempelte es vor dem Fahrtbeginn nicht ab. Der französische Zugführer wies mich darauf hin, dass das Ticket nicht gültig gestempelt worden war. Daraufhin erwiderte ich auf französisch, dass ich dies leider nicht wußte und dass das in Deutschland nicht erforderlich ist. Daraufhin bat er um meinen Personalausweis. Nachdem ich ihm diesen gezeigt hatte, machte er eine Unterschrift auf die Fahrkarte mit Datum und Zugnummer, wünscht mir eine gute Reise und die Sache hatte sich erledigt. Das war aber auch kein "negatives Erlebnis".

Gute Nacht für heute,
Stefan

P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).


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