Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 00:55 (vor 5627 Tagen) @ Fabian318

Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.


Die Tatsache akzeptiert er sogar ausdrücklich, nur liest sich natürlich niemand die Bedingungen durch.

Wo steht es, dass der Fahrgast unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich nehmen muß???

Zumindest hier an Rhein und Ruhr war in den letzten Wochen in den Fernverkehrszügen der DB zum Teil absolutes Chaos: stehende Fahrgäste in allen Gängen, Koffer über Koffer gestapelt, man war froh, wenn man überhaupt in einer Ecke einen Stehplatz bekam. Natürlich kam auch kein Zugbegleiter durch. Habe ich auch kein Problem mit.

Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist (natürlich muß das Online-Ticket auch nachträglich überprüfbar gültig gewesen sein und Ausweis etc. vom Fahrgast mitgeführt werden)???

Das wäre ja echt eine tolle Zeitungsstory!

(Ist zumindest mir - wie gesagt - noch nie bekannt geworden, dass das je vorkam).


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