"Wie weit kann ich mit der Mobilitätsgarantie NRW fahren?" (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 05.05.2024, 14:35 (vor 13 Tagen) @ Tobs

Im deutschen Beamtenland könnte ich mir halt nur vorstellen, dass der Antrag unbearbeitet bleibt, da einige Felder (z. B. Nummer des alternativ genutzten Zuges) zwangsläufig offen bleiben. Du hast natürlich vollkommen recht mit Deiner Aussage, aber halt auch Recht bekommen ...

Eisenbahnunternehmen sind keine Behörden.

Du hast übrigens das falsche Formular. In Deinem Fall wird das SC FGR die Beschwerde nämlich gar nicht bearbeiten, da die Rheinruhrbahn dort nicht mitmacht.

Das richtige Formular ist das hier:
https://www.rhein-ruhr-bahn.de/de/service/fahrgastrechte/online-formular

Du kannst den Anspruch aber grundsätzlich auch immer formlos an die Impressums-Mail beim Beförderer geltend machen. Hier ist nur zu beachten, dass die E-Mail alle erforderlichen Belege und Angaben zum Reiseverlauf enthält, sowie Name, Adresse und Bankverbindung.


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