FGR bei nächtlich Ausfall: Bsp. + ? (Mobilitätsgarantie NRW) (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 04.05.2024, 17:13 (vor 14 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 04.05.2024, 17:14

Ich bin mir nicht sicher, ob ich all Deine Fragen richtig verstehe.

Wenn Du Deinen Zielbahnbof nicht mit einem Zug erreicht hast, dann lässt Du das entsprechende Feld einfach frei oder trägst bei Zugnr. 'Taxi' ein.

Die Mobilitätsgarantie NRW wird hier wahrscheinlich nicht anwendbar sein, da es um eine Reisekette geht.

Selbstverständlich gelten auch im Anwendungsbereich der Tarifbestimmungen des VRS die gesetzlichen Fahrgastrechte. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Fahrgastrechte ist nur, dass es sich um tatsächliche bzw. geplante Beförderungen im Eisenbahnverkehr handelt.

Das ist bei Dir der Fall.


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