FGR bei nächtlich Ausfall: Bsp. + ? (Mobilitätsgarantie NRW) (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 04.05.2024, 21:43 (vor 14 Tagen) @ Reservierungszettel

In dem Fall würde ich einen Verbindungsausdruck mit dem Vermerk das der erste Zug ausgefallen ist erstellen und diesen zusammen mit dem Taxischein über die Fahrgastrechte einreichen. Finde ich den einfachsten weg. So lässt sich das ganze für den Bearbeiter auch am leichtesten rekonstruieren.

Das mit der Mobilitätsgarantie ist eher was für Fälle wenn Straßenbahnen und Busse ausfallen

und genau hier kann man sie kaum gebrauchen. Es ist ja eher selten, dass an einer Bushaltestelle gerade ein Taxi auf den Kunden wartet oder auf der Relation noch ICE-Züge fahren. Ein Reisekettenhaftung (z.B. im Übergang auf die Bahn) gibt es ja nicht.

Die Kunden dürften die Mobilitätsgarantie NRW daher v.a. im reinen Eisenbahnbereich nutzen, aber gerade hier besteht das meiste schon aufgrund der fahrgastrechtlichen Regelungen.

Ich hab manchmal den Eindruck, dass die Mobilitätsgarantie NRW eigentlich nur dazu da ist, die Kunden in ihren wirklichen Rechten zu blenden.

Okay, jetzt mit dem erheblich ermäßigten D-Ticket ist sie tatsächlich mal halbwegs nützlich für die ICE-Kostenerstattung. Vielleicht wird sie dann ja demnächst abgeschafft. ;-)


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