FGR bei nächtlich Ausfall: Bsp. + ? (Mobilitätsgarantie NRW) (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.05.2024, 22:26 (vor 15 Tagen) @ Tobs

Da es so schön passt, möchte ich mich mit einem konkreten Beispiel und einer Frage anschließen. Folgende Verbindung am Morgen des heutigen Tages (4. Mai 2024):

Abfahrt Solingen Grünewald (S7): 01:00 Uhr
Ankunft Solingen Hbf: 01:07 Uhr

Abfahrt Solingen Hbf (RB 48): 01:37 Uhr
Ankunft Köln Hbf: 02:05 Uhr

Tatsächlich ist die genannte Fahrt der S7 ausgefallen, ohne vorherige Bekanntgabe des Ausfalls. Es darf also, Regel des 60 Minuten verspäteten Eintreffens am Ziel erfüllend, um 01:20 Uhr das Taxi bestellt werden, sofern am dortigen Taxiplatz keines stehen sollte. Der Anschluss in Solingen Hbf ist nunmehr unerreichbar, so dass gleich nach Köln gefahren wird.
Meine Frage hierzu: Muss hier zwangsläufig auf die Mobilitätsgarantie NRW oder kann auch - alternativ - auf die Fahrgastrechte zurückgegriffen werden?

Wie siehst du hier einen Anspruch aus der Mobilitätsgarantie NRW für ein Taxi bis Köln? Anschlussverluste sind dort nicht abgedeckt, von der Mobi kriegst du das Taxi also maximal bis Ohligs. Grundsätzlich besteht aber eine Wahlmöglichkeit.

Die Fahrgastrechte scheinen Taxikosten bis zu 120.00 € vorzusehen, die Mobilitätsgarantie jedoch nur bis 60.00 €. Beim Fahrgastrechteformular wäre es jedoch unmöglich den Passus "Angekommen bin ich am" auszufüllen, da kein Zug im Reiseverlauf genommen werden konnte.

Trotzdem bist du ja irgendwann angekommen.

Als Pflichtfeld wäre es jedoch zwingend auszufüllen. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Köln und Solingen der VRS-Tarif Anwendung findet, sofern - wie hier - kein FV genutzt wird.

Und? Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten natürlich trotzdem.

--
Weg mit dem 4744!


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