Fahrgastrechte bei Ausfall von nächtlichen Zügen (Allgemeines Forum)

плацкарт, Samstag, 04.05.2024, 12:15 (vor 14 Tagen) @ Stubenqualm
bearbeitet von плацкарт, Samstag, 04.05.2024, 12:15

Bei ihr ist die Frage ganz anders gelagert. Es fällt die letzte Tagesverbindung aus.

In meinem Beispiel geht es um einen Zug, der durch die Nacht fährt zu einer Zeit, in der normalerweise geschlafen wird. Und das hätte der Fahrgast so gewählt.

Begönne die Fahrt kurz nach Mitternacht, könnte man sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass dies die erste Verbindung des Tages ist.

Ich finde die Formulierung auf der DB-Seite interpretationsbedürftig und deswegen frage ich hier freundlich.


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