"Wie weit kann ich mit der Mobilitätsgarantie NRW fahren?" (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 05.05.2024, 14:11 (vor 13 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Tobs, Sonntag, 05.05.2024, 14:13

Da es so schön passt, möchte ich mich mit einem konkreten Beispiel und einer Frage anschließen. Folgende Verbindung am Morgen des heutigen Tages (4. Mai 2024):

Abfahrt Solingen Grünewald (S7): 01:00 Uhr
Ankunft Solingen Hbf: 01:07 Uhr

Abfahrt Solingen Hbf (RB 48): 01:37 Uhr
Ankunft Köln Hbf: 02:05 Uhr

Tatsächlich ist die genannte Fahrt der S7 ausgefallen, ohne vorherige Bekanntgabe des Ausfalls. Es darf also, Regel des 60 Minuten verspäteten Eintreffens am Ziel erfüllend, um 01:20 Uhr das Taxi bestellt werden, sofern am dortigen Taxiplatz keines stehen sollte. Der Anschluss in Solingen Hbf ist nunmehr unerreichbar, so dass gleich nach Köln gefahren wird.
Meine Frage hierzu: Muss hier zwangsläufig auf die Mobilitätsgarantie NRW oder kann auch - alternativ - auf die Fahrgastrechte zurückgegriffen werden?

Wie siehst du hier einen Anspruch aus der Mobilitätsgarantie NRW für ein Taxi bis Köln?

"Wie weit kann ich mit der Mobilitätsgarantie NRW fahren?

Die Serviceleistung der Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle und gilt bis zum eigentlichen Ziel der geplanten Fahrt im NRW-​Nahverkehr. Dies kann auch eine Adresse sein."

Das eigentliche Ziel wäre hier ja Köln Hbf, dann in Solingen Hbf "nur" umgestiegen wird. Aber das ist natürlich eine Interpretationsfrage, denn der Zwischenhalt könnte auch als eigentliches Ziel verstanden werden. Dagegen spricht in meinen Augen jedoch der Passus mit der Adresse.

Anschlussverluste sind dort nicht abgedeckt, von der Mobi kriegst du das Taxi also maximal bis Ohligs. Grundsätzlich besteht aber eine Wahlmöglichkeit.

Da bin ich dabei. Ausgangspunkt ist ja die Verspätung in Grünewald. Fraglich ist daher für mich nur, wie weit man fahren darf.

Die Fahrgastrechte scheinen Taxikosten bis zu 120.00 € vorzusehen, die Mobilitätsgarantie jedoch nur bis 60.00 €. Beim Fahrgastrechteformular wäre es jedoch unmöglich den Passus "Angekommen bin ich am" auszufüllen, da kein Zug im Reiseverlauf genommen werden konnte.

Trotzdem bist du ja irgendwann angekommen.

Als Pflichtfeld wäre es jedoch zwingend auszufüllen. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Köln und Solingen der VRS-Tarif Anwendung findet, sofern - wie hier - kein FV genutzt wird.

Und? Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten natürlich trotzdem.

Im deutschen Beamtenland könnte ich mir halt nur vorstellen, dass der Antrag unbearbeitet bleibt, da einige Felder (z. B. Nummer des alternativ genutzten Zuges) zwangsläufig offen bleiben. Du hast natürlich vollkommen recht mit Deiner Aussage, aber halt auch Recht bekommen ...


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