Urteil von 1990 -- (etwas) andere Umstände. (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Sonntag, 07.04.2019, 09:52 (vor 1847 Tagen) @ JeDi

München liegt in Deutschland, Wien seit einiger Zeit nicht mehr => nicht übertragbar.

Das ist nicht ganz präzise. Wien liegt schon immer in Deutschland, nur eben nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Das lässt sich auch nicht so einfach ändern oder wegdiskutieren;)

Im Übrigen sind beide Teil des deutschen Rechtskreises. Die Gerichte beider Staaten zitieren sich gerne mal wechselseitig, wenn sich aus der eigenen Rechtsordnung keine urteile finden lassen


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