Hintergrund ist die im AEG definierte Trennung NV/FV (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 06.04.2019, 23:48 (vor 1817 Tagen) @ Frecciarossa

Der NVS Thüringen ist es aufgrund des AEG nicht erlaubt Fernverkehrstarife heraus zu geben.

Das AEG und die Bahnreform sehen vor, dass die Bundesländer und die Besteller wie die NVS Thüringen nur die Tarifhoheit über den Nahverkehr haben und auch nur diesen bestellen dürfen. Siehe beispielsweise auch die juristischen Probleme bei der Subventionierung von Fernverkehrszügen auf Teilstrecken.

Nahverkehr gemäß dem AEG ist definiert als "Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse
im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der
Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde
nicht übersteigt"
.

Deswegen hat man das Hopperticket an diese 50 km-Grenze gebunden.


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