www.bahn.de/vorsteuer (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Montag, 08.04.2019, 18:31 (vor 1837 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von sibiminus, Montag, 08.04.2019, 18:32

Dem EBA ist ziemlich egal wie viele Beförderungsverträge eine Fahrkarte verkörpert.

Nicht zutreffend. Die ursprünglich erhobene Forderung des EBA war wesentlich weitgehender als der Kompromiss auf den man sich mit der DB eingelassen hat. Ob und wie das EBA da etwas ungeprüft übernommen hat weiß ich nicht, jedenfalls war im Fall Vertragspartnerregelung eine weitere Behörde mit einbezogen (habe vergessen ob BNetzA oder BKartA).


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