DB PK C aber auch 7% bei über 50km, verschiedene EVU. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 06.04.2019, 23:58 (vor 1818 Tagen) @ Henrik

denk nur mal an die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze.
Beim Hopper Ticket fällt der ermäßigte Satz von 7% an, aber eben auch nur, weil es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, eben bis maximal 50 km. Mit einem Verlängern durch Kombination würde man dieses Aushebeln. Das gilt es zu verhindern, zumindest rein formal.

Bahnens berechnet aber inzwischen auch pauschal 7% MwSt bei Fahrkarten rein nach PK C, weil man mit mehreren Beförderern jeweils unter 50km zurücklegen könnte, zusammen aber über 50km. Scheint also legal zu sein, mit mehreren Beförderungsverträgen in Summe über 50km zu fahren, auch wenn die Einzelverträge unter 50km sind.


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