(Vor-)schnelle Einschätzung einer eventl. Straftat (?) (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 07.06.2011, 00:37 (vor 4710 Tagen) @ ice-t-411

Trotzdem hätte die Zugbegleiterin auf Stur schalten können und dich zur Aufnahme der Personalien an die (Bundes-)Polizei übergeben können. Dir wird schließlich eine Straftat* (Leistungserschleichung - also Fahren ohne gültige Fahrkarte) vorgeworfen.

Also wenn die ID zu einem Online-Ticket nicht vorhanden ist, würde ich nicht vom Vorwurf einer Straftat ausgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine reine Vergesslichkeit handelt und die (passende) ID nicht mitgeführt wurde, ist naheliegender, als dass es sich um einen Straftäter handelt ;).

Wie schon gesagt: am einfachsten ist es in so einem Fall einfach die Fahrpreisnacherhebung bar zu bezahlen und das weitere dann auf schriftlichem Wege zu regeln.

Das Zugbegleitpersonal hat dann - aus meiner Sicht - keinen Grund weiter zu "diskutieren" oder "Vorwürfe zu machen" oder einen Grund die Bundespolizei zu rufen, wenn ein Fahrgast sich für das Vergessen der ID entschuldigt und die FPN sofort bezahlt, gibt es aus meiner Sicht auch nicht.

Ich kann es ja mal demnächst "testweise ausprobieren" und bin gespannt, ob das Zugbegleitpersonal mir bei obigem von mir beschriebenen Verhalten (Entschuldigungsbitte + Zahlungsbereitschaft) gleich eine Straftat unterstellt und mich mit der Bundespolizei aus dem Zug eskortieren lässt.

Spannend ;-)


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