Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Abi, Montag, 06.06.2011, 22:09 (vor 4710 Tagen) @ Alex101

Die Polizei braucht er/sie ja nur, wenn sich der Betreffende nicht ausweisen kann oder will. Und da der Schwarzfahrer ja eine Straftat begangen hat, kann der Zub den Betreffenden als "Selbsthilfe" nach § 229 BGB auch ohne Polizei festhalten.

Der Zub hat andere Dinge zu tun als den Täter vorläufig fest zu nehmen!
Bin mir sicher, daß die Zub noch nicht einmal eine Ausbildung darin haben, Täter zu fixieren, wenn Fluchtgefahr besteht.

Also geht man den Regelbetrieb nach als den großen Aufwand für nur 1 Person...


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