Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Abi, Montag, 06.06.2011, 21:47 (vor 4710 Tagen) @ Alex101

Ein Zub ist auf keinen Fall ein berechtigte Behörde.

Hab ich auch nicht behauptet.

Wenn du keine gültige Fahrkarte hast und dich nicht Ausweisen kannst oder willst, kann der Zub sehr wohl die (Bundes)Polizei hinzuziehen, da es sich um eine Straftat nach § 265a StGB "Erschleichen von Leistungen" handelt. Dann darf die Polizei sehr wohl die Personalien feststellen und dem Zub übergeben.

Das Problem ist aber:
Soll der Zub immer die Polizei rufen, wenn es einen Schwarzfahrer gibt? Der steigt locker die nächste Station aus und flüchtet. Bis die Polizei da ist, ist der Täter davon...


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