"Zivilpolizei" ? (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Montag, 06.06.2011, 22:38 (vor 4710 Tagen) @ john-vogel

Dabei meinte die Zugbegleiterin zu mir, dass ich bei Fahrten im Zug ein Personaldokument mitführen müsse und ich Glück hatte, dass die Zivilpolizei bereits ausgestiegen sei. Ansonsten hätte ich eine "Konventionalstrafe" zahlen müssen.

Was meinte die Zugbegleiterin mit dem Begriff "Zivilpolizei"? Und seit wann erhebt diese - zumindest mir nicht bekannte - "Zivilpolizei" auch noch "Konventionalstrafen"?

Ein Mitführpflicht von Personalausweisen gibt es innerhalb Deutschlands nicht (auch wenn das natürlich sinnvoll ist - zumindest eine Fotokopie sollte man dabei haben, das kann die Arbeit der Polizeien ggf. sehr erleichtern).

Ansonsten empfiehlt es sich natürlich immer an einem sicheren Ort soviel Bargeld bei sich zu tragen, dass man auch dahin bzw. von dort wo man ist, wieder zurück kommt.

Bargeld muß das Zugpersonal annehmen und dann zufrieden sein - auch wenn ich es schon erlebt habe, dass sich manches Zugpersonal "polizeilicher" aufführt, als die Polizei ;-). Auf Zügen ist für Sachlagen außerhalb des Aufgabengebietes des Zugbegleitpersonals (Ordnungswidrigkeiten, Straftaten etc.) die Bundespolizei (ggf. in Zivil mit Behördenausweis) zuständig.


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