Revision oder Fristverlängerung - Korrektur zur Korrektur (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Mittwoch, 01.12.2010, 19:15 (vor 5627 Tagen) @ 611003 3
bearbeitet von 218 466-1, Mittwoch, 01.12.2010, 19:17

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Zur Fristverlängerung, müssen die Tfz übrigens nicht ins AW einrücken. Die wird im heimat BW durchgeführt.


Mir kam heute eine 218 in Friedrichshafen etwas spanisch vor:
Eine 218 hatte bei einem der Daten ein 2011-Datum dran. Wie erklärt sich das?

Es ist doch so, dass bei der Fristverlängerung das Datum zeigt, wann das Fahrzeug spätestens eine neue Verlängerung braucht oder zur HU ins AW einrücken muss.

Bei der HU bleibt es aber dabei, dass das Datum für den Abschluss der Revision gilt.
Der ursprüngliche Beitrag war doch richtig.
Sorry für die Verwirrungen.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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