Revision oder Fristverlängerung (Allgemeines Forum)

611003 3, Samstag, 13.11.2010, 15:56 (vor 5647 Tagen) @ 218 466-1

Der war, wenn ich mich recht entsinne, vor kurzem im Kassel.

Huh, unser 611 so weit weg von Ulm?


Ja, Bombardier hat ein Werk in Kassel. "Eure" Loks fahren ja auch ab und an zur Revision nach Dessau. Die kommen schon weit herum ;)

Die 218er werden ausschließlich in Bremen gewartet.

HU und Neigetechnikumbau?

Kann sein!

Neue Versiegelung?

Ähh, meine ich. Neu Angestrichen und versiegelt.

ODer wirklich neuer Lack?

Das kann man am Datum der Revision erkennen. Steht an jedem Fahrzeug an der Seite eingerahmt, z.B. "REV HB X 05.12.02". Wenn es nur eine kleinere Aufarbeitung war, (kann mit Lackversigelung sein, muss aber nicht) steht darunter z.B. "Verl. MMF 08.12.11". Bei einer HU gilt das Datum für den Abschluss der Revision,(Werk verlassen am...)Dannach 8 Jare freie Fahrt. Bei der Verlängerung, bedeutet das Datum, dass das Fahrzeug spätestens an diesem Tag zur HU oder erneuten Verlängerung einrücken muss.(Verlängert bis ...)

Danke, wusst ich jetzt nicht ;). Werd mal drauf schauen!


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