Revision oder Fristverlängerung Korrektur (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Samstag, 13.11.2010, 22:12 (vor 5651 Tagen) @ 218 466-1

Das kann man am Datum der Revision erkennen. Steht an jedem Fahrzeug an der Seite eingerahmt, z.B. "REV HB X 05.12.02". Wenn es nur eine kleinere Aufarbeitung war, (kann mit Lackversigelung sein, muss aber nicht) steht darunter z.B. "Verl. MMF 08.12.11". Bei einer HU gilt das Datum für den Abschluss der Revision,(Werk verlassen am...)Dannach 8 Jare freie Fahrt. Bei der Verlängerung, bedeutet das Datum, dass das Fahrzeug spätestens an diesem Tag zur HU oder erneuten Verlängerung einrücken muss.(Verlängert bis ...)

Da habe ich leider einen "Schmarrn" geschrieben. :(
Bei der Verlängerung, gilt das Datum natührlich auch für den Tag, an dem die Aufarbeitung abgeschlossen worden ist. Dannach ein Jahr freie Fahrt.

Zur Fristverlängerung, müssen die Tfz übrigens nicht ins AW einrücken. Die wird im heimat BW durchgeführt.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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