Soll man Fahrgäste anschwärzen beim Zub? (Allgemeines Forum)

liebe70, Freitag, 13.08.2010, 18:30 (vor 5801 Tagen) @ Tommyboy

Wie würdest du es denn bezeichnen, wenn jemand sein Tchibo/Saturn/Ferrero-Fan-Ticket nicht vor Fahrtantritt ausfüllt, sondern erst dann, wenn er gezielt nach einer FK gefragt wird oder bei einer Vollkontrolle ein (noch) blankes Ticket aus der Tasche zieht?

Leistungserschleichung.

Bzw. wie könnte ein Zub so etwas handhaben? Hier könnte man ja argumentieren, dass es im Grunde gleich ist, was eingetragen wird, die Entfernung spielt ja keine Rolle.

Es gelten die Beförderungsbedingungen, die man mit der Nutzung des Tickets akzeptiert.

Btw: Tagesticket M Fern oder Regio 50 sind auch vom Reisenden selbst auszufüllen, ich weiß ja nicht, wie kreativ das Personal da ist. :-)

Da gelten auch die Beförderungsbedingungen, wobei der DB-Mitarbeiter hier schneller ein Problem bekommt, wenn er sich nicht dran hält oder versucht mit dem Zub zu diskutieren. Bei meinen letzten Fällen waren die Frei- bzw. Personalfahrten (un-)befristet weg.

Die Aussage "Für die Sch***bahn zahle ich keinen Pfennig" ergab eine dauerhafte Sperrung der Frei-/Personalfahrt, verbunden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Die Aussage "Ich werde mal H.M. schreiben und ihm von diesen Machenschaften hier im Zug berichten müssen" ergab eine vierteljährliche Sperrung.

Die Weitergabe eines Freifahrtscheines an Unberechtigte ergab eine Sperrung der Frei-/Personalfahrt für die ganze Familie für ein ganzes Jahr - und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

By the way: Wer bei Y-tours (a.k.a. Bundeswehr) seinen Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten künstlerisch verändert, hat auch Pech. Der bekommt dann ein Problem mit der hiesigen Militärgerichtsbarkeit - und die sind nicht zimperlich.


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