Soll man Fahrgäste anschwärzen beim Zub? (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 12.08.2010, 23:29 (vor 5802 Tagen) @ Gambrinus

Ich finde moralisch ist es das gleiche wie Ladendiebstahl, aber hier ist das letztlich legal. Oder bei wem liegt hier die Beweispflicht, wo jemand eingestiegen ist ? Muss der ZUB oder der Fahrgast dem jeweils anderen etwas nachweisen ?

Der Fahrgast muß glaubhaft machen, wo er eingestiegen ist.

Wir können es auch anders machen: jedes Mal (also jnach jedem Halt) Vollkontrolle.

Was meinst Du wie schnell sich sowas rumspricht?

Der ZUB stellt doch eigentlich das Ticket immer mit dem Abgangsbahnhof aus, den der Fahrgast nennt, oder ?

Nö. Das tut er nur dann, wenn der Reisende das glaubhaft machen kann. Hatte ich erst am Montag. War ein hübsches Sümmchen für den Reisenden. Allerdings macht man das als Zub dann auch definitiv wasserdicht.


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