Soll man Fahrgäste anschwärzen beim Zub? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 13.08.2010, 02:19 (vor 5802 Tagen) @ Blackcard

Auch wenn ein Zugfahren ohne Fahrschein im Extremfall eine Straftat sein mag (Nachweisbarkeit ist ohne Wiederholungen extrem schwer) bewegen wir uns regelmäßig im Peanutsbereich der Verfolgung als (relatives) Antragsdelikt, was in keiner Weise das Eingreifen anderer Fahrgäste angemessen oder gar erforderlich erscheinen läßt.

Wenn bewusst ein falscher Abgangsbahnhof genannt wird und dies auch nachweisbar ist (Zeugen), dann braucht es sicher keine Wiederholungen um die Vorsätzlichkeit zu belegen.


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