Umbuchung und trotzdem Entschädigung? - Nein! (Fahrkarten und Angebote)
Dann bleibt noch eine Frage zu klären: Ab wann gilt die Reise als angetreten? Ich hatte einmal den Fall, dass mir bereits an der DB Info des Startbahnhofs mitgeteilt wurde, angesichts dessen, dass es aussichtslos sei, heute noch anzukommen (Großstörung KRM) würde man mir noch in Frankfurt ein Hotel geben (da Messe in Köln) und mir raten, am Folgetag zu fahren. Für mich habe ich die Reise somit zweifelsohne angetreten, da der Reiseantritt bereits mit Aufsuchen des Bahnhofs erfolgt. Da ich jedoch an diesem Tag keinen Zug betreten habe, habe ich keinen "Verkehrsdienst" in Anspruch genommen, aus dieser Sichtweise also die Reise noch nicht angetreten.
Würde mir in diesem Fall dann keine Entschädigung zustehen, da die Reise auf den nächsten Tag verschoben wurde - wobei das ja nicht aufgrund der Wahl des Reisenden, sondern auf Anraten der DB erfolgt ist?
Schließlich wäre es auch denkbar, dass meine Gruppe im genannten Beispiel die Reise antritt, nach 20min am Startpunkt des SEV ankommt und feststellt, durch den SEV eine Verspätung von über 60min am Ziel zu erhalten, weshalb sie sich entschließt, die Reise zu unterbrechen und 4 Monate später ab demselben Bahnhof fortzusetzen (mit dem PKW lassen sie sich von dort abholen und 4 Monate später wieder dorthin bringen) - da nicht zeitlich begrenzt ist, wie lang eine Reise dauern darf, wenn sie einmal angetreten ist, ließe sich auf diese Weise m.E. durchaus der Fall konstruieren, dass zwischen Start- und Zielbahnhof eine mehrmonatige Verspätung entstanden ist.
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VT642,
08.09.2026, 18:29
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bendo,
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JM,
10.09.2026, 15:09
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10.09.2026, 20:23
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Jette13,
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11.09.2026, 22:08
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