Umbuchung und trotzdem Entschädigung? - Nein! (Fahrkarten und Angebote)
Eine Entschädigung steht Dir nur zu, wenn der von Dir genutzte Verkehrsdienst (also die tatsächliche Fahrt) eine Verspätung von mind. 60 Minuten hat.
Wo genau ist das nachzulesen? Am Beginn von Artikel 19 heißt es nur "wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet".
Genau ist das im schon von mir zitierten Absatz 9 des Artikel 19. Ich Zitiere nochmal:
"Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn [...] bei ihrer Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst [...] weniger als 60 Minuten beträgt."
Ich sehe zwischen diesem Zitat und meinem Fall keinen Zusammenhang. Weder nutze ich einen alternativen Verkehrsdienst (dies wäre der Fall, wenn ich alternativ z.B. einen Fernbus oder Eurostar o.ä. nutze und dadurch weniger als 60min später als gebucht ankomme), noch nutze ich eine andere Streckenführung, die dasselbe ermöglicht (z.B. KRM statt Rheinstrecke).
Der Begriff "Verkehrsdienst" (im englischen Originaltext der EU-Verordnung 2021/782 als "rail service" bezeichnet) ist eine von einem Eisenbahnunternehmen erbrachte Personenverkehrsleistung auf der Schiene. Gemeint ist damit jede einzelne Zugfahrt oder planmäßige Verbindung im internationalen oder inländischen Schienenverkehr.
Nutzt Du nun eine andere Verbindung (=ein anderer Verkehrsdienst), die weniger als 60 Minuten beträgt, hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung.
In meinen Augen wird auch das etwas klarer ausgedrückt, wenn man sich statt der deutschen Übersetzung den englischen Text anschaut:
"Passengers shall not have any right to compensation if [...] a delay due to continuation on a different service [...] remains below 60 minutes."
Im Bahnverkehr bedeutet "continuation on a different service" einfach "Weiterreise mit einer anderen Verbindung".
Davon abgesehen ist es primär nicht meine Pflicht, mich hierüber zu informieren. Ich reiche die Fahrt wahrheitsgemäß beim SC FGR ein - die ursprüngliche Verbindung ist schließlich zweifelsohne jene, die die Gruppe ursprünglich nutzen wollte, die nun aber nicht mehr existiert - und trage dann ein, wann sie tatsächlich angekommen ist. Würde dann kein Anspruch bestehen, darf mir das SC FGR das gerne mitteilen.
Da hast Du vollkommen recht. Du kannst alles einreichen. Die Prüfung ob in einem Fall ein Anspruch vorliegt ist Aufgabe des Servicecenters.
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- ? Umreservierung Alleo (ICE Paris) -
VT642,
08.09.2026, 18:29
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bendo,
09.09.2026, 12:02
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Barzahlung,
09.09.2026, 12:44
- Stornierung und Neubuchung? - VT642, 09.09.2026, 16:55
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JM,
10.09.2026, 15:09
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VT642,
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JM,
10.09.2026, 19:11
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VT642,
10.09.2026, 20:23
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Jette13,
10.09.2026, 23:20
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VT642,
11.09.2026, 00:00
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JoeO,
11.09.2026, 13:31
- Umbuchung und trotzdem Entschädigung? - Nein! - VT642, 11.09.2026, 13:52
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11.09.2026, 19:22
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VT642,
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JoeO,
11.09.2026, 22:08
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VT642,
11.09.2026, 22:24
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