Umbuchung und trotzdem Entschädigung? (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Freitag, 11.09.2026, 00:00 (vor 3 Stunden, 9 Minuten) @ Jette13
bearbeitet von VT642, Freitag, 11.09.2026, 00:01

Diese Variante ist neu für mich.

Wenn bei "geplante Verbindung" die ursprüngliche eingetragen wird, wird dann bei "Wann sind sie tatsächlich am Ziel angekommen" das Datum mit der Ankunftszeit der genutzten Verbindung ein halbes Jahr später eingesetzt? Auch wenn diese Ankunftszeit ggf. vom Ursprung total abweicht (z. B. Ursprung später Abend, tatsächlich vormittags). Mit diesem Eintrag gibt es 50% zurück, vorausgesetzt die ursprüngliche Verbindung war mehr als 2 Stunden verspätet? Kann ich gar nicht glauben.

Ja, genau so mache ich es schon immer, warum auch nicht? Ursprünglich wollte die Gruppe im November fahren. Durch den SEV ist dies nicht mehr wie gebucht bzw. nur mit deutlicher Fahrzeitverlängerung möglich, also wird bahnverschuldet die Fahrt auf März verschoben, folglich ist die Ankunft dann entsprechend 4 Monate verspätet. Es wird ja Datum und Uhrzeit abgefragt, von daher ist das kein Problem. Ursprüngliche Ankunft abends und tatsächlich vormittags gibt's ja bereits, wenn aufgrund der Verspätung das Ziel nicht mehr am selben Tag erreicht werden kann und man zwischenübernachten muss.


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