? zu Fehlleitungen (Allgemeines Forum)

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 04.03.2026, 19:09 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 17 Min.) @ Fabian318

Es gehört zur Streckenkenntnis am Signal vor der fahrwegbestimmenden Weiche durch signalisierte Geschwindigkeit oder, wo das nicht möglich ist, durch "Auswerten" des Richtungsanzeigers zu erkennnen, wohin der Fahrweg gestellt ist. Ist beides nicht möglich (Angabe im Strebu EIU), muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer mündlich informieren.


Ich als Fdl muss den Tf nicht über den eingestellten Fahrweg informieren, auch dann nicht, wenn dieser aus Signalen nicht hervorgeht.
Was soll ich dem Tf auch sagen, "ich leite dich jetzt fehl?"

Du meinst sicher das Umleiten unter erleichterten Bedingungen.

Ich denke eher, er meint, Du als FDL sollst in den beschriebenen Fällen dem Tf sagen, das Er mit seinem Zug nach A-Stadt oder C-Dorf fahren wird, weil Du das so eingestellt hast. Absichtliche Fehlleitung mit Ansage wird es wohl eher nicht mehr geben in der heutigen Zeit. Das gabs vlt mal im Krieg zu Zeiten der Partisanen. Aber heutzutage wohl eher nicht.
Ich vermute mal, das es in diese Richtung gemeint war.


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