? zu Fehlleitungen und Umleitungen (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 04.03.2026, 12:59 (vor 47 Tagen) @ Fabian318

Es gehört zur Streckenkenntnis am Signal vor der fahrwegbestimmenden Weiche durch signalisierte Geschwindigkeit oder, wo das nicht möglich ist, durch "Auswerten" des Richtungsanzeigers zu erkennnen, wohin der Fahrweg gestellt ist. Ist beides nicht möglich (Angabe im Strebu EIU), muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer mündlich informieren.


Ich als Fdl muss den Tf nicht über den eingestellten Fahrweg informieren, auch dann nicht, wenn dieser aus Signalen nicht hervorgeht.
Was soll ich dem Tf auch sagen, "ich leite dich jetzt fehl?"

Du meinst sicher das Umleiten unter erleichterten Bedingungen.

Ja, der letzte Satz bezieht sich auf Umleitungen. Wobei diese Information auch noch dazu beitragen kann, eine Fehlleitung zu verhindern, wenn der Tf bereits beim Anruf des Fdl sagt, dass er da gar nicht hin "wollte".


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