Ja, Screenshots weiterhin verboten! (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 30.01.2026, 17:07 (vor 2 Stunden, 48 Minuten) @ GoethesGarten

Ob das auch so ausführlich in der Urteilsbegründung steht? Warum drucken die Medien dann wieder nur die Hälfte?

Schon in der Klage ging es nur darum, die vom Anbieter erstellte PDF auch als Ausdruck anzuerkennen. Das Urteil besagt, das der Ausdruck eines PDF-Tickets nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstößt und deshalb auch das Ticket des Klägers (das ja als PDF vorlag) den Beförderungsbedingungen entspricht, wenn es ausgedruckt wird.

Es ging dem Kläger ja offensichtlich darum, den "Handyzwang" beim D-Ticket zu umgehen. Dafür hatte er es erreicht, das er ein D-Ticket als PDF zugeschickt bekommt. Er klagte dann gegen die ODEG, weil diese einen Ausdruck dieser PDF nicht anerkennen wollte.

Die Gültigkeit der Beförderungsbedingungen wurde vom Gericht nicht in Zweifel gezogen, es berief sich ja auf die BB nach denen ein Ausdruck eines PDF-Tickets (kein Screenshot) zulässig ist.


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