Ja, Screenshots weiterhin verboten! (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 30.01.2026, 16:42 (vor 4 Stunden, 13 Minuten) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JoeO, Freitag, 30.01.2026, 16:43

Sehr merkwürdig das ganze…


Nicht merkwürdig.

Es gibt offenbar eine Fehlinterpretation des Urteils vom Amtsgericht Berlin-Lichtenberg Az. 12 C 7/25.

Das Urteil besagt nicht, das Ausdrucke von Screenshots oder Kopien des Aztec-Codes als Fahrausweis gültig sind. Insofern geht auch die Haltung der DB derartige Drucke nicht anzuerkennen konform mit obengenannten Urteil.

Screenshots oder einfach nur Ausdrucke des Ticketscodes müssen nicht anerkannt werden.


Im Falle der Klage vor dem AG Lichtenberg bekam der Kläger das D-Ticket monatlich als PDF von der RSVG Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft per E-Mail zugeschickt.

Hier lag also ein komplettes von der Verkehrsgesellschaft erstelltes Originalticket als PDF vor. Dieses PDF-Ticket druckte der Kläger auf Papier aus, da er nach eigenen Angabe kein Smartphone nutzt.

Das Gericht entschied, das dieses PDF-Ticket auch ausgedruckt auf Papier gilt, so wie das auch bei allen anderen als PDF bereitgestellten Tickets möglich ist.
Mit anderen Worten, wenn man das Ticket als PDF (statt in einer App) vom Anbieter zugestellt bekommt, dann ist dieses Ticket auch als Ausdruck gültig.


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