Urteil: D-Ticket-QR-Code auf Papier. DB bleibt noch stur. (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Freitag, 30.01.2026, 12:31 (vor 9 Stunden, 35 Minuten)
bearbeitet von GoethesGarten, Freitag, 30.01.2026, 12:32

Die DB sagt intern in ihrer aktuellen Vertriebsinfo sinngemäß: Wir prüfen die Auswirkungen des Urteils, aber unser Personal ist weiterhin angehalten nur Chipkarten und digitale Smartphone-D-Tickets zu akzeptieren. D-Tickets auf Papier seien weiterhin nicht zulässig.

Das Urteil sagt: D-Ticket auf Papier (also in diesem Falle der QR-Code) sind zulässig.

Über das Urteil selbst berichten bereits mehrere Quellen. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Greifswald (Quelle: golem.de), weil er mehrfach den QR-Code auf Papier vorzeigte und mehrfach Strafe zahlen sollte.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Öffnet man damit nicht auch Fälschern Tür und Tor? War das denn nicht der Hauptgrund für die Digitalisierung? Das ist eine ernsthafte Frage meinerseits. Mag sie mir jemand sachlich beantworten? Mich interessiert das wirklich.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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