Schlichtung Schifffahrt (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 09.12.2025, 11:27 (vor 6 Tagen) @ bahnfahrerofr.

"Gerne möchten wir Ihnen den Hintergrund zur betreffenden Verbindung erläutern: Gäste, die über die Deutsche Bahn zum Seetarif buchen, werden nicht auf unsere Passagierlisten übetragen. Daher haben wir keine Möglichkeit diese Fahrgäste direkt zu informieren, wenn es betriebliche Änderungen gibt. Gleichzeitig besteht bei über die Bahn ausgestellten Durchgangsfahrkarten grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung durch unser Unternehmen, da die Vertragsbeziehung in diesem Fall ausschließlich zwischen Ihnen und der Deutschen Bahn besteht"

Besteht der Beförderungsvertrag nicht grundsätzlich zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast?


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