FGR Nordseeinseltarif (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 29.10.2025, 07:31 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten, wie der Name schon sagt, für den Eisenbahnverkehr.
Ist (auch bei einer durchgehenden Fahrkarte) ein Teil der Beförderung mit einem anderem Verkehrsmittel (Schiff, Bus, Flugzeug o.Ä.) so gelten die Fahrgastrechte nur für den Streckenabschnitt, der mit dem Zug zurückgelegt wird. (Ausnahme Bus als SEV, dann gelten die FGR auch dort).

Bein Nordseeinseltarif heisst das, wenn z.B. durch Ausfall oder Verspätung eines Schiffes ein geplanter Anschlusszug verpasst wird, dann hast Du keinen Anspruch auf Hotelübernachtung oder Verspätungsentschädigung. Allerdings kannst Du mit dem Ticket einen späteren Zug nehmen um zu Deinem Ziel zu gelangen.

Andersrum ist es analog. Verpasst Du Durch eine Zugverspätung ein Schiff, so gelten die Fahrgastrechte nur für die Zugfahrt bis zum Umstieg zum Schiff. Du kannst allerdings mit dem nächsten Schiff Deine Fahrt fortsetzen. Übernachtungskosten stehen Dir aber nicht zu, solte das nächste Schiff z.B. erst am nächsten Tag fahren.


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