FGR Nordseeinseltarif (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 00:00 (vor 39 Tagen)

Hallo,

hier

https://www.ice-treff.de/index.php?id=680876

wurde schon mal festgestellt, dass in den Bedingungen (was beim Verkauf jedoch nicht unbedingt auf den ersten Blick klar wird) beim Nordseeinseltarif immer getrennte Verträge vorliegen und man z.B. bei Schiffsausfall auf dem Bahnanteil unter Umständen sitzen bleibt.

Nun liegt eine Fahrkarte mit Ziel Amrum via Westerland - Hörnum vor. Auf der Fahrkarte steht übrigens "Duchgangsfahrkarte". Zug und Bus fahren, aber das Schiff fällt aus.


Aktuelle Hinweise zu unseren Fahrten
Aufgrund der angekündigten Wetterlage verabschieden sich die MS Adler-Express und die MS Adler Rüm Hart vorzeitig in die Winterpause.
Ab Mittwoch, den 29. Oktober 2025 werden keine Fahrten zwischen den Inseln und Halligen mehr angeboten. [...]
Wir bedanken uns herzlich für eine tolle Saison, viele schöne Begegnungen an Bord und Ihr Vertrauen in unser Team.


Meint die Reederei. Da am vorgesehenen Reisetag (Freitag) teilweise sonniges Wetter ohne Niederschlag und mäßiger Wind vorhergesagt werden, hält sich mein Verständnis stark in Grenzen (dass Schiffe bei Unwetter ausfallen können, ist klar, das hier ist aber definitiv mehr eine wirtschaftliche Entscheidung und für mich keine höhere Gewalt).

(wenn sich der Anbieter mehr als Ausflugsboot sieht, und nicht als öffentliches Verkehrsmittel, dann haben die Fahrten meiner Meinung nach nichts auf bahn.de und erst recht nicht im Ticketing zu suchen, aber das nur am Rande...)


Hat jemand Erfahrungen, ob die Reederei in solchem Fällen die Ersatzbeförderung ab Dagebüll mit WDR erstattet? Wie wäre in dem Fall überhaupt das korrekte Procedere zur Erstattung des Schiffsanteils? Und wie kann man selbst heraufinden, was hier der Schiffsanteil ist, nachdem ja auch ein Busanteil enthalten wäre? Fragen über Fragen.


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