FGR Nordseeinseltarif (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 00:30 (vor 39 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das hier habe ich in den ABB der Adler-Reederei gefunden:

https://www.adler-schiffe.de/wp-content/uploads/2025/09/ABB-deutsch.pdf

Wir behalten uns bis zum Antritt der Reise vor
a. zur Änderung der Fahrpläne
b. zur Absetzung von Fahrten
c. zur Unterbrechung von Fahrten
d. das Schiff zu wechseln
wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände,
wie dauerhaft ungünstige Wetterbedingungen, Ausfall von Schiffen, Ausfall von
Hafenanlagen, radioaktive Verseuchung, behördliche Eingriffe, Unruhen, Arbeitskämpfe,
Epidemien, Havarien, unzureichende Auslastung und ähnliches erheblich beeinträchtigt.
8) Treten wir von unserem Reisevertrag zurück, erstatten wir dem Kunden den vollen
Reisepreis, soweit dieser im Voraus bezahlt wurde. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

Die Frage ist, sind diese Bedingungen überhaupt wirksam vereinbart, wenn eine Fahrkarte über einen DB-Vertriebskanal gekauft wird?


Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw.
darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp),
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, http://www.soep-online.de/, verpflichtet. An einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir nicht teilnehmen

was genau möchten die damit aussagen? Sie sind verpflichtet an der söp teilzunehmen, aber werden es nicht machen? Hä?


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