Schlichtung Schifffahrt (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 08.12.2025, 23:08 (vor 7 Tagen) @ Barzahlung

Also die Mitgliedschaft in einer bestimmten Schlichtungsstelle (z.B. söp) ist freiwillig, irgendeine muss aber auf Kosten des Unternehens schlichten können, im Zweifel die USS des Bundes?

Wäre zumindest eine seltsame Regelung, aber gut... wir werden es nicht erfahren, denn:

Die Reederei hat den von mir geltend gemachten Differenzbetrag trotz Erstattung der ursprünglichen Fahrkarte "aus Kulanz geprüft und eine Erstattung in Ihrem Sinne durchgeführt".

Deren Ausführungen zu der Thematik sind aber insgesamt obskur:

"Gerne möchten wir Ihnen den Hintergrund zur betreffenden Verbindung erläutern: Gäste, die über die Deutsche Bahn zum Seetarif buchen, werden nicht auf unsere Passagierlisten übetragen. Daher haben wir keine Möglichkeit diese Fahrgäste direkt zu informieren, wenn es betriebliche Änderungen gibt. Gleichzeitig besteht bei über die Bahn ausgestellten Durchgangsfahrkarten grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung durch unser Unternehmen, da die Vertragsbeziehung in diesem Fall ausschließlich zwischen Ihnen und der Deutschen Bahn besteht"

Letzteres ist genau die umgekehrte Auslegung davon, wie sie die DB selbst vertritt und wie sie auch im Tarifwerk steht; nämlich dass das Vertragsverhältnis ausschließlich mit der Reederei besteht und die DB damit mehr oder weniger nix zu tun hat.
Soweit ich mich erinnere, müsste bei Schiffsausfall tatsächlich auch die Reederei den Schiffsanteil erstatten und nicht das SC FGR...


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