Beförderer, Betreiber, Besteller (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 18:06 (vor 22 Tagen) @ Mike65

Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land. Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW? Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.

Da steht aber auch, dass diese BB nur im Charterverkehr gelten.

Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.

Was spricht dagegen, der SVG eine E-Mail zu schrieben?

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Weg mit dem 4744!


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