Beförderer, Betreiber, Besteller (Allgemeines Forum)

Mike65, Dienstag, 28.10.2025, 17:51 (vor 39 Tagen) @ EK-Wagendienst

Betreiber gleich der der die Trasse bestellt, und damit für die Fahrt Eisenbahn genehmigungsfähig durchführt, das sollte dir egal sein.

Beförderer ist der mit dem du einen Beförderungsvertrag abschließt, und damit dein Vertragspartner für alles um deine Fahrt.

Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land. Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW? Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.

Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.


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