Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 27.10.2025, 22:14 (vor 22 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Montag, 27.10.2025, 22:15

Zu entschädigen hat immer der Betreiber des verursachenden Zuges.
Wenn also der SVG-Zug verspätet war und dadurch der Anschluss verpasst wurde, was zu +60 führte, muss SVG die 25% erstatten.

Das ist aber nicht immer so eindeutig. Angenommen, Zug A hat +30, dadurch wird Zug B verpasst. Es gibt aber noch Zug C, mit dem das Ziel nur 40min später als ursprünglich gebucht erreicht werden könnte. Nur hat Zug C am Ende +30, womit das Ziel erst 70min später als gebucht erreicht wird. Welcher Zug ist also der verursachende?
- Zug A, da ohne dessen +30 Zug B und das Ziel pünktlich erreicht worden wären?
- Zug C, da er die +60 "vollgemacht" hat? Allerdings wäre ja Zug C gar nicht erst genutzt worden, wäre Zug A pünktlich gewesen.

Für den ungeübten Fahrgast ist das nicht wirklich leicht zu durchschauen.


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