Beförderer, Betreiber, Besteller (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Dienstag, 28.10.2025, 18:01 (vor 22 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 28.10.2025, 18:01

Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land.

So ist es, beziehungsweise je nach Land auch kommunale Zweckverbände.

Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW?

Ich gehe davon aus, dass der Passus in den BB steht, weil die SVG normalerweise Sonder- und Ersatzzüge fährt. Da mag es so sein, dass der Fahrgast den Beförderungsvertrag nicht direkt mit ihnen schließt. Bei Regelzügen schließt meines Wissens aber schon der Fahrgast den Vertrag direkt mit dem EVU, auch im Nahverkehr, und nicht etwa mit dem Besteller. Den muss der Fahrgast auch gar nicht kennen.

Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.

Das auf jeden Fall.


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