Beförderer, Betreiber, Besteller (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 28.10.2025, 18:06 (vor 39 Tagen) @ Mike65

Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss.

Eine solche Praxis wäre aufgrund § 12b AEG rechtswidrig. Wenn die SVG eine Website hat, dann hat sie auch ein Impressum und daher eine E-Mailadrese, an die man die Anträge (formlos) richten kann:
https://www.svg-freizeitexpress.com/impressum


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum