DB "Digitalwahn" (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 09.10.2025, 17:18 (vor 70 Tagen) @ sibiminus

Ginge nur, wenn man den alten Abolauf mit sechswöchiger Kündigungsfrist beibehalten hätte. Die DB selber hatte ja die gelegentlich als unüblich lang kritisierte Kündigungsfrist mit dem Kartenversand und dem Vorliegen der Karte vorm ersten Gültigkeitstag bei Reisenden begründet. In dem Zusammenhang hatte man auch gleich die Mahnstufe 1 ("Zahlungserinnerung") abgeschafft. Mit einem Fünfer mehr das abgelten und noch dazu unterschiedliche Kündigungsfristen vereinbaren? Glaub nich dass das so einfach rechtssicher umsetzbar wäre. Zumal man ja schon experimentiert hatte und keine Zahlungsbereitschaft fand, Stichwort BahnCard Flex.

Begründen kann die DB vieles, wie haltbar die Begründung ist ist die Frage. Die Logistik braucht sicher keine 6 Wochen bei entsprechender Vorausplanung.
Und auch die unterjährige Kündigung bei Verlängerung wäre kein Problem. Dann wird einfach der Rückversand der BC gefordert. Ein Einlesen der Plastikkarte im Zug zur Gültigkeitsprüfung wäre ebenfalls möglich.
Damit wäre dann nichtmals mehr jährlich ein neuer BC-Versand nötig. Die Karte wäre einfach "bis auf weiteres" gültig.


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