Alles geht - Was sinnvoll begründbar eine einf. Fahrt ist (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 12.09.2025, 06:16 (vor 99 Tagen) @ JeDi

ICE920 schrieb:
Alles geht - Was sinnvoll begründbar eine einf. Fahrt ist

Wenn ich dem Kontrolleur erkläre "Ich nehme diese Strecke weil..." und er nickt, dann ist alles im grünen Bereich.

JeDi schrieb:

Wenn die Weiterfahrt gemäß Fahrgastrechten über eine geänderte Streckenführung erfolgt, gelten die Preisberechnungslogiken nicht mehr. Dann kann ein beliebiger Umweg nach Wahl des Reisenden ohne Zuzahlung genutzt werden. Die Wegeangabe ist dann gar nicht mehr relevant.

Es geht hier weder um "Preisberechnungslogiken" noch um "Wegeangaben". Es geht darum was eine "einfache Fahrt" (nicht der direkte Weg) von A nach B ist. Eine Fahrt von Nürnberg nach Fürth über Kiel ist keine "einfache Fahrt", es sind zwei Fahrten, Einmal Nürnberg-Kiel und einmal Kiel Fürth.

ICE920 schrieb:

Es sind aber keine Umwege erlaubt, sondern explizit andere Strecken. Das Ziel soll dabei auch angesteuert werden. Das mit Umwegen wurde hier im Thread einfach hinzugedichtet, weil andere Strecken Umwege beinhalten können. Also ist das, was die Fahrplanauskunft bepreist sehr wohl plausibel und relevant, denn sie bepreist, was die DB unter einer einfachen [Fahrt] versteht.

Tatsächlich steckt in der Preisangabe der Verbindungsauskunft nicht nur eine "Preisberechnungslogik" sondern auch eine Plausibilitätsprüfung ob die gewählte Strecke tatsächlich eine Fahrt von A nach B darstellt, oder ob hier mehrere Fahrten vorliegen. Wenn die Strecke in der Verbindungsauskunft bepreist wird, dann hat sie den Plausibilitätstest bestanden und es handelt sich um eine einfache Fahrt von A nach B.
Berlin-Hamburg-Dortmund ist eine einfache Fahrt und kann problemlos genutzt werden.
Nürnberg-Kiel-Fürth ist dagegen keine einfache Fahrt und fällt daher durch die Plausibilitätsprüfung für sinnvolle Streckenführungen.

JeDi schrieb:

Und die Fahrgastrechte erlauben explizit eine andere Strecke, und nicht einen Umweg. Ein Umweg muss bepreisbar sein, eine andere Strecke nicht.

Es muss sich aber trotzdem um eine Strecke zum Zielbahnhof des Tickets handeln. In der Regel wird eine Strecke auch bepreist, wenn es sich um eine Strecke handelt die tatsächlich auf das Ziel zu führt. Es geht hier nicht um die Preisbildung als solche, es geht um die dahintersteckende Plausibilitätslogik.

Die Antwort, dass eine Strecke wenn sie bepreisbar ist, auch verkehrsüblich sei kam damals in der ehemaligen DB-Kundencommunity von der Fachabteilung der Bahn. Es ging darum, der falschen Meinung zu widersprechen, dass eine andere Strecke nur dann möglich ist wenn sie ohne Eingabe von Zwischenzielen in der Auskunft angezeigt wird. Richtig ist, dass jede Strecke die bepreist wird, auch genutzt werden kann, weil verkehrsüblich.

Was ist wenn die Strecke nicht bepreist wird? Das ist die Ausnahme. Wenn es wirklich sinnvoll (!) begründbar ist, sollte es auch gehen. Eine "andere Strecke zum Ziel" ist nicht mit "jede Strecke zum Ziel" gleichzusetzen.


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