Es gibt exakte definierte erlaubte Strecken (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Mittwoch, 10.09.2025, 19:15 (vor 101 Tagen) @ JeDi

Das heißt, ich muss mich an die Wegevorschrift halten? Ein Abweichen von derselben wäre ja ein Umweg?


Was hat die Wegevorschrift mit der Buchbarkeit zu tun?


Nichts, aber schau mal wie bereits erwähnt in 2.7.1 BBPV, was ein Umweg ist (nämlich eine Abweichung von der Wegevorschrift). Ein Umweg im tariflichen Sinne bezieht sich grade nicht darauf, ob die gewählte Strecke ein geografischer Umweg ist, sondern nur darauf, ob von der gebuchten Wegevorschrift abgewichen wird.

Das ist aber der normale Tarif. Was du vielleicht gerade übersiehst ist, dass unterschiedliche Strecken unterschiedliche Preise kosten. Wenn ich eine günstige Strecke kaufe und die Wegeangabe diese vorgibt, dann kann ich logischerweise keine teure Strecke fahren. Beim Flexpreis kann ich eine Umwegefahrkarte kaufen.

Das alles hat mit dem Fahrgastrechtefall nichts zu tun. Der Fahrgastrechtefall erlaubt die Fahrt "über eine andere Strecke". Sonst könnte ich bei einer Fahrkarte über das Rheintal nicht über die SFS fahren und ich glaube, wir sind uns einig, dass man das im Verspätungsfall eindeutig darf.


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