Es gibt exakte definierte erlaubte Strecken (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Mittwoch, 10.09.2025, 14:06 (vor 104 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 10.09.2025, 14:07

Wenn die Weiterfahrt gemäß Fahrgastrechten über eine geänderte Streckenführung erfolgt, gelten die Preisberechnungslogiken nicht mehr. Dann kann ein beliebiger Umweg nach Wahl des Reisenden ohne Zuzahlung genutzt werden. Die Wegeangabe ist dann gar nicht mehr relevant.

Es sind aber keine Umwege erlaubt, sondern explizit andere Strecken. Das Ziel soll dabei auch angesteuert werden. Das mit Umwegen wurde hier im Thread einfach hinzugedichtet, weil andere Strecken Umwege beinhalten können. Also ist das, was die Fahrplanauskunft bepreist sehr wohl plausibel und relevant, denn sie bepreist, was die DB unter einer einfachen versteht.

Europa.eu sagt:

Fortsetzung Ihrer Reise oder anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen, um Ihr Reiseziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten zu erreichen, oder
Fortsetzung Ihrer Reise oder anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten. Wenn der Zug blockiert und der Zugverkehr unterbrochen ist, zählen dazu auch andere Arten der Beförderung ans Ziel Ihrer Reise.

bahn.de sagt:

Die Fahrt fortsetzen: Sie können die Fahrt bei nächster Gelegenheit auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen.
Die Fahrt verschieben: Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen.


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