Es gibt exakte definierte erlaubte Strecken (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 10.09.2025, 12:02 (vor 100 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 10.09.2025, 12:06

Ein Umweg ist dann ein Umweg, wenn die Umwegstrecke auch tarifierbar ist.

Ein Umweg ist eine Fahrt außerhalb der Wegeangaben auf der Fahrkarte. 2.7.1 BBPV.

Über die Tarifregeln darf man sich bei der Wahl des Umweges nicht hinwegsetzen. Es entscheidet die Bahn ob ein Umweg zulässig ist oder nicht. Du kannst aber in der Verbindungsauskunft erkennen, ob die geplante Streckenführung tariflich zulässig ist. Wird für die gewählte Strecke ein Preis angezeigt, dann darf dieser Umweg gefahren werden.

Nein, eben nicht: Wird ein Preis gezeigt, darf ein Umwegfahrschein gekauft werden. Dann ist die Wegeangabe auf der Umwegfahrkarte (und nicht mehr die auf der ursprünglichen Fahrkarte) relevant. Wenn kein Preis gezeigt wird, sind eine oder mehrere neue Fahrkarte(n) erforderlich.

Wenn die Weiterfahrt gemäß Fahrgastrechten über eine geänderte Streckenführung erfolgt, gelten die Preisberechnungslogiken nicht mehr. Dann kann ein beliebiger Umweg nach Wahl des Reisenden ohne Zuzahlung genutzt werden. Die Wegeangabe ist dann gar nicht mehr relevant.

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Weg mit dem 4744!


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