Es gibt exakte definierte erlaubte Strecken (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 10.09.2025, 06:24 (vor 100 Tagen) @ 611 040

Es gibt aber ZUM GLÜCK! dazu nicht auch noch exakte definierte erlaubte Strecken.
Man darf eben über jede Strecke zum Ziel fahren.


Doch. Es gibt exakte Grenzen, wann ein Umweg ein Umweg ist und wann eine Streckenführung nicht erlaubt ist.
Ein Umweg ist dann ein Umweg, wenn die Umwegstrecke auch tarifierbar ist.

Eine Strecke ist dann tarifierbar, wenn der Umweg geografisch nicht zu groß ist, d.h.:
* er enthält keine Rund-, Kreuz- und Querfahrten
* führt auf der gesamten Strecke in Richtung Ziel
* enthält keine Fahrten die in entgegengesetzter Fahrtrichtung führen

Ob eine Fahrt tarifierbar ist, das erkennt man in der Preisauskunft. Erfüllt eine Strecke die Kriterien der Tarifierbarkeit, so wird sie in der Verbindungssuche auch tarifiert und ein Preis angezeigt. Entspricht die gewählte Strecke nicht den Kriterien der Tarifierbarkeit, dann wird kein Preis angezeigt und sie zählt nicht als Umweg.

Zum Ausgangsbeispiel:
Berlin-Hamburg-Dortmund ist ein verkehrsüblicher Weg und wird in der Verbindungsauskunft bepreist.
Ein Umweg über München ist dagegen nicht möglich, da diese Strecke ab Erfurt nicht in Richtung auf das Ziel zu führt.
Auch ein Umweg über Frankfurt/M. wäre nicht zulässig.
Umwege über München oder Frankfurt werden deshalb auch nicht in der Verbindungsauskunft bepreist.

Wie weit die Umwege sein dürfen muss jeder selbst entscheiden, Probleme gibts damit nie, zumindest nach meinen Erfahrungen.

Über die Tarifregeln darf man sich bei der Wahl des Umweges nicht hinwegsetzen. Es entscheidet die Bahn ob ein Umweg zulässig ist oder nicht. Du kannst aber in der Verbindungsauskunft erkennen, ob die geplante Streckenführung tariflich zulässig ist. Wird für die gewählte Strecke ein Preis angezeigt, dann darf dieser Umweg gefahren werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum