Gültige Fahrkarte (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 22.07.2025, 07:26 (vor 150 Tagen) @ 611 040

Das gilt doch genau dann, wenn man eben zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann.

Hier irrst Du gewaltig.

Beförderungsbedingungen Personenverkehr:
3.8 Erhöhtes Beförderungsentgelt
3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO
verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder
(ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt.


Du musst nicht eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte haben, sondern Du musst zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorzeigen können.

Eine gültige Fahrkarte für Deine Fahrt ist demnach eine Fahrkarte die die Strecke Deiner Reise vom Einstieg bis zum geplanten Ausstieg umfasst.

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Fahrkarte (also eine Fahrkarte ab Einstieg) vorweisen kannst, dann ist das EBE zu zahlen.


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